In der Grundschule werdenSchülerinnen und Schüler mit und ohne Hörbehinderung in den Sprachlerngruppen I, II und III unterrichtet.
In der Sprachlerngruppe I besuchen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Hörbehinderung und normal hörende Schüler gemeinsam den Unterricht.
Der Grundschullehrplan der Regelschule wird in vier Jahren erfüllt und ermöglicht bei entsprechenden schulischen Leistungen den Übertritt an weiterführende Schulen.
Schülerinnen und Schüler mit Hörbehinderung und einem erhöhten Bedarf an sprachlicher Förderung besuchen die Sprachlerngruppe II oder III. Sie bewältigen den Grundschullehrplan in fünf Jahren, um dann bei Eignung den Weg in weiterführende Schulen nehmen zu können.
Der Lehrplan lehnt sich an die Lernziele und Fächer der allgemeinen Grundschule an.
Er fördert darüber hinaus die individuelle Sprech- und Sprachentwicklung durch einen konsequenten Sprachaufbau.
Kleine Klassen ermöglichen differenziertes Lernen. Modernste technische Hörhilfen und optimale Raumausstattung erleichtern die auditive Wahrnehmung.
Weitere Schwerpunkte des Unterrichts in diesen Sprachlerngruppen sind Hörerziehung in Verbindung mit modernsten technischen Geräten, das Fach Rhythmisch-musikalische Erziehung, die Vermittlung der Gebärdensprache, die Förderung der Absehfähigkeit und die Anbahnung von Hör- und Kommunikationstaktik.
Erfahrene Hörgeschädigtenpädagogen unterrichten auf der Grundlage diagnosegeleiteter Förderpläne, um die kommunikativen Kompetenzen der Schüler individuell zu entwickeln, zu fördern und zu festigen.